VIDYO API ENTWICKLER LIZENZVERTRAG
WICHTIG: BITTE LESEN SIE DIESEN VIDYO API-ENTWICKLER-LIZENZVERTRAG ("VERTRAG") SORGFÄLTIG DURCH. MIT DEM HERUNTERLADEN, DER INSTALLATION ODER DER NUTZUNG (JEWEILS EINE "AKZEPTANZHANDLUNG") DER API-SOFTWARE VON VIDYO AKZEPTIEREN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS.
SIE STIMMEN DER ERFASSUNG UND VERARBEITUNG IHRER PERSÖNLICHEN DATEN ZU, UM IHNEN DIE SOFTWARE (WIE UNTEN DEFINIERT) ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN.
WENN SIE EINE ANNAHMEERKLÄRUNG ABGEBEN, BINDEN SIE NICHT NUR SICH SELBST, SONDERN AUCH DIE EINRICHTUNG, DIE SIE BESCHÄFTIGT ODER MIT DER SIE EINEN VERTRAG ABGESCHLOSSEN HABEN, UM DIE ANNAHMEERKLÄRUNG ZU ERFÜLLEN. SIE SICHERN ZU UND GEWÄHRLEISTEN, DASS SIE BEFUGT SIND, DIESE EINRICHTUNG (DEN "AUFTRAGGEBER") AN DIESEN VERTRAG ZU BINDEN.
WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, WERDEN IHNEN KEINERLEI RECHTE AN DER SOFTWARE (WIE UNTEN DEFINIERT) GEWÄHRT. LADEN SIE DIE SOFTWARE NICHT HERUNTER, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN SIE SIE NICHT, WENN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND.
Vidyo, Inc. ("Vidyo") lizenziert die SOFTWARE (wie unten definiert) an Sie und Ihren Vertragspartner (zusammenfassend "Lizenznehmer") gemäß den folgenden Bestimmungen und Bedingungen.
- Software: Die SOFTWARE besteht aus (i) Software in binärer Objektform ("Bibliotheken"), (ii) Dokumentation und Schnittstellendefinitionen ("Dokumentation") in Bezug auf den Software-Objektcode und/oder die Programmierschnittstellen zu einem oder mehreren Vidyo-Produkten ("Vidyo-Produkte"), (iii) Beispielcode in Quellcodeform ("Beispielcode") und (iv) allen anderen Materialien, die in Verbindung mit einem der vorgenannten Produkte geliefert werden.
- Geltende Vereinbarung: Wenn der Lizenznehmer und Vidyo Parteien eines endgültigen Vertrags sind, der die Bereitstellung von Lizenzen für die SOFTWARE und/oder die Bereitstellung von Support in Bezug auf diese regelt (ein "maßgeblicher Vertrag"), gelten im Falle eines Konflikts zwischen den Bedingungen dieses Vertrags und den Bedingungen des maßgeblichen Vertrags, die sich speziell auf die SOFTWARE beziehen, die Bedingungen des maßgeblichen Vertrags.
- Lizenz:
- a. Vorbehaltlich der nachstehenden Einschränkungen gewährt Vidyo dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, widerrufliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Lizenz für:
i. Herunterladen, Installieren und Anfertigen einer angemessenen Anzahl von Kopien der SOFTWARE zur Verwendung durch den Lizenznehmer (und von ihm beauftragte Drittentwickler oder Berater, vorausgesetzt, dass diese Entwickler und Berater an die Bedingungen dieses Vertrages in gleichem Umfang wie der Lizenznehmer gebunden sind und die SOFTWARE nur zum Nutzen des Lizenznehmers verwenden, und der Lizenznehmer für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags durch diese Entwickler und Berater verantwortlich ist) ausschließlich zum Zweck der Evaluierung der SOFTWARE und ihrer Verwendung zur Entwicklung, Fehlersuche und Prüfung von Software, die mit anderen Vidyo-Produkten kommuniziert ("Lizenznehmersoftware"); und
ii. wenn er gemäß den Bedingungen eines maßgeblichen Vertrages dazu berechtigt ist, Unterlizenzen für die Software des Lizenznehmers, die die SOFTWARE enthalten kann, für die interne Nutzung durch seine Organisation oder an einen oder mehrere Dritte zu vergeben, wie und in dem Umfang, der im maßgeblichen Vertrag festgelegt ist.
- b. Dieser Vertrag gewährt keine Lizenz für ein anderes Vidyo-Produkt oder einen anderen Service als die SOFTWARE.
- a. Vorbehaltlich der nachstehenden Einschränkungen gewährt Vidyo dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, widerrufliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Lizenz für:
- Restriktionen: Die oben gewährte Lizenz unterliegt den folgenden Einschränkungen:a. Die Lizenzrechte des Lizenznehmers gemäß Abschnitt 3.a (ii) gelten nur für Software des Lizenznehmers, die der SOFTWARE wesentliche zusätzliche Funktionen hinzufügt;b. Der Lizenznehmer darf die SOFTWARE nicht verwenden, (i) um etwas anderes als die Software des Lizenznehmers zu entwerfen oder zu entwickeln oder (ii) für einen anderen Zweck als die Kommunikation mit einem Vidyo-Produkt;
c. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die SOFTWARE zu ändern, abgeleitete Werke davon zu erstellen oder die SOFTWARE zurückzuentwickeln, zurückzukompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig;
d. Die Software des Lizenznehmers darf keine Open-Source- oder sonstige Software enthalten, die als Bedingung für die Nutzung, Änderung und/oder Weitergabe dieser Software verlangt, dass andere Software, die in dieser Software enthalten ist, von ihr abgeleitet ist oder mit ihr weitergegeben wird, (i) in Form des Quellcodes offengelegt oder weitergegeben wird, (ii) zum Zweck der Erstellung abgeleiteter Werke lizenziert wird oder (iii) kostenlos weitergegeben wird;
e. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Dokumentation oder eine Ableitung davon an Dritte weiterzugeben;
f. Der Lizenznehmer darf die SOFTWARE und alle Derivate der SOFTWARE nur in Objektcodeform und nur in Verbindung mit und als Teil der Software des Lizenznehmers weitergeben, und der Lizenznehmer darf nicht mehr Kopien der SOFTWARE anfertigen, als für die hierin genehmigten Verwendungen und für Sicherungs- und Archivierungszwecke erforderlich sind;
g. Im Falle des Vertriebs gemäß Abschnitt 3.a(ii) verlangt die Software des Lizenznehmers, die Bibliotheken enthält, von jedem Endbenutzer, dass er vor der ersten Verwendung mit einem Vidyo-Produkt einen von Vidyo bereitzustellenden Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") (auch über einen Link) oder einen anderen Lizenzvertrag akzeptiert, der Bestimmungen des EULA enthält, die für Vidyo nicht weniger vorteilhaft sind, und Vidyo als Drittbegünstigten benennt, und der es dem Benutzer ermöglicht, über eine "Über"-Schaltfläche oder eine ähnliche Funktion auf diesen EULA (oder einen anderen Lizenzvertrag) zuzugreifen;
h. Der Lizenznehmer darf die SOFTWARE nicht dazu verwenden, Software zu entwerfen oder zu entwickeln, um (i) Material zu erstellen, hochzuladen oder anderweitig zu übertragen, das Softwareviren oder andere Computercodes, Dateien oder Programme enthält, die dazu bestimmt sind, die Funktionalität von Soft- oder Hardware zu unterbrechen, zu zerstören oder einzuschränken; oder (ii) Vorgänge auszuführen, die gegen die Gesetze oder Vorschriften eines Landes verstoßen, in dem die SOFTWARE eingesetzt wird, oder die die Rechte Dritter verletzen;
i. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass jede Software des Lizenznehmers, die die Vidyo-Client-Bibliothek oder einen Teil davon enthält, bei der ersten Verbindung mit einem Vidyo-Produkt die Aktivierung einer Vidyo-Desktop-/Soft-Client-Lizenz (die er von Vidyo erhält) von dem Gerät aus erfordert, auf dem die Software des Lizenznehmers installiert ist, und dass sie den Beschränkungen einer solchen Lizenz unterliegt.
j. Keine SOFTWARE darf zur Verwendung in der Software des Lizenznehmers verwendet oder in diese integriert werden:
i. Gemäß Abschnitt 3.a (ii) hiervon in oder in Verbindung mit einem Computergerät oder einer anderen Ausrüstung, (i) das/die hauptsächlich als Videokonferenz-Endpunkt in einem dedizierten Konferenzraum mit mehreren Teilnehmern betrieben wird, und/oder (ii) das/die in andere Hardware eingebettet oder mit dieser gebündelt ist, um ein dediziertes Videokonferenzgerät zu schaffen, in beiden Fällen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Vidyo und vorbehaltlich der Bedingungen, die Vidyo in Verbindung damit verlangt.
ii. In sicherheitskritischen oder anderen Anwendungen, bei denen zu erwarten ist, dass ein Versagen zu Körperverletzungen, zum Verlust von Menschenleben oder zu katastrophalen Sachschäden führen kann. Die vorstehenden Bestimmungen schränken die Nutzung der SOFTWARE für Anwendungen im Gesundheitswesen nicht ein, für die die nachstehenden Einschränkungen gelten. Jegliche Werbung oder Vermarktung von Aspekten der Software des Lizenznehmers, die von der SOFTWARE abhängen oder von ihr abgeleitet sind, durch den Lizenznehmer oder einen Unterlizenznehmer zur Verwendung in den oben beschriebenen Anwendungen erfolgt auf eigenes Risiko des Lizenznehmers. Anwendungen im Gesundheitswesen:Vidyo gibt keine Zusicherungen oder Garantien, dass die Vidyo-Produkte, einschließlich der SOFTWARE, etwas erreichen können:
(i) die unveränderte Übertragung von Standbildern, Videobildern oder Tonaufnahmen; oder
(ii) kontinuierliche, ununterbrochene und nicht unterbrochene Übertragung solcher Standbilder, Videobilder oder Audios). Der Lizenznehmer wird hiermit darauf aufmerksam gemacht und erkennt an, dass die Food and Drug Administration die medizinische Wirksamkeit der SOFTWARE oder der Vidyo-Produkte nicht genehmigt hat. Der Lizenznehmer wird Vidyo von allen Ansprüchen freistellen und schadlos halten, die auf dem Verkauf oder der Werbung des Lizenznehmers für die Software des Lizenznehmers für eine Anwendung beruhen, die in diesem Absatz ausgeschlossen wird oder für die die in diesem Absatz ausgeschlossenen Eigenschaften erforderlich sind.
- Geistiges Eigentum: Vidyo behält das Eigentum an der SOFTWARE, einschließlich und ohne Einschränkung aller Urheberrechte und anderer geistiger Eigentumsrechte darin. Vidyo behält alle Rechte, Titel und Anteile an allen Verbesserungen, ob patentierbar oder nicht, Modifikationen und Erweiterungen der SOFTWARE, einschließlich derjenigen, die vom Lizenznehmer oder auf der Grundlage von Vorschlägen des Lizenznehmers vorgenommen wurden (zusammenfassend als "Modifikationen" bezeichnet), sowie alle geistigen Eigentumsrechte daran und daran. Keine Bestimmung dieses Vertrages ist so auszulegen, dass dem Lizenznehmer ausdrücklich oder stillschweigend ein Eigentumsrecht an der SOFTWARE und/oder den Modifikationen eingeräumt wird. Teile der SOFTWARE können Open-Source-Software enthalten, wie im Folgenden näher erläutert wird. https://www.enghousevideo.com/wp-content/uploads/Vidyo-OSS-Attributions.pdf
- Warenzeichen/Zertifizierung/Markierungen: Der Lizenznehmer darf nicht behaupten, dass die lizenzierte Software von Vidyo zertifiziert oder anderweitig unterstützt wird, es sei denn, er hat dies ausdrücklich schriftlich von Vidyo genehmigt. Die gesamte Software des Lizenznehmers, die Bibliotheken enthält oder auf diese zugreift, zeigt bei der ersten Nutzung und im "Über"-Bildschirm (oder einer ähnlichen Funktion) deutlich sichtbar das Branding "Powered by Vidyo™" an. Darüber hinaus wird der "Über"-Bildschirm (oder eine ähnliche Funktion) einer Lizenznehmersoftware, die Bibliotheken enthält oder auf diese zugreift, den folgenden Wortlaut in Bezug auf diese Bibliotheken enthalten: "Copyright (c) 2008-[aktuelles Jahr] Vidyo, Inc. Dieses Produkt enthält Vidyo-Softwarebibliotheken, die durch ein oder mehrere erteilte oder anhängige US-Patente geschützt sind, wie auf der Seite "Patent Notice" auf der Vidyo-Website ausführlicher beschrieben https://www.enghousevideo.com/company/patent-noticessowie erteilte und anhängige internationale Patente. Teile der Vidyo-Softwarebibliotheken können Open-Source-Software enthalten, wie auf folgender Seite näher erläutert https://www.enghousevideo.com/wp-content/uploads/Vidyo-OSS-Attributions.pdf. VIDYO, die Vidyo-Logos und -Symbole und die Marken der VIDYO-Produktfamilie sind Marken oder eingetragene Marken von Vidyo, Inc. und beim United States Patent and Trademark Office und/oder in anderen Gerichtsbarkeiten registriert." Der Lizenznehmer darf Vidyo-Marken nicht in der Software des Lizenznehmers, in den Produkten oder Dienstleistungen des Lizenznehmers oder auf andere Weise als wie oben beschrieben und in Übereinstimmung mit den Markenrichtlinien von Vidyo, die Sie unter https://www.enghousevideo.com/wp-content/uploads/Vidyo-Brand-Style-Guide.pdf
- Aktualisierungen: Wenn der Lizenznehmer berechtigt ist, die Software des Lizenznehmers gemäß Abschnitt 3.a.ii an Dritte weiterzugeben, erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, die Lizenzsoftware in Verbindung mit von Vidyo bereitgestellten Aktualisierungen der SOFTWARE in angemessener und rechtzeitiger Weise zu aktualisieren, nachdem Vidyo diese zur Verfügung gestellt hat.
- Unterstützung: Der Lizenznehmer erhält keinen Vidyo-Support, keine Updates oder Abonnementdienste für die SOFTWARE oder andere Dienste von Vidyo in Verbindung mit der SOFTWARE unter diesem Vertrag, es sei denn, der Lizenznehmer erwirbt einen API-spezifischen Supportplan für die SOFTWARE.
- Entwicklungsumgebung: Wenn der Lizenznehmer berechtigt ist, auf die Vidyo-Sandbox-Entwicklungsumgebung ("Sandbox") zuzugreifen, erfolgt dieser Zugriff auf eigenes Risiko des Lizenznehmers und wird auf einer "wie besehen"-Basis ohne Garantie oder garantierte Betriebszeit bereitgestellt und unterliegt häufigen Softwareversionsänderungen. Der Lizenznehmer erkennt ferner an, (i) dass die Sandbox eine gemeinsam genutzte Plattform ist, (ii) dass die Sandbox Produktversionen enthalten kann, die sich von denen unterscheiden, die der Lizenznehmer verwendet oder auf die er Zugriff hat, und (iii) dass Vidyo keine Zusicherung hinsichtlich der Vertraulichkeit jeglicher Software oder anderer Daten, die vom Lizenznehmer in die Sandbox hochgeladen wurden, oder jeglicher Informationen in Bezug auf die Nutzung der Sandbox durch den Lizenznehmer macht. Der Lizenznehmer ist für alle Schäden an der Sandbox oder an Software oder anderen Daten von Vidyo oder seinen anderen Kunden verantwortlich, die sich aus der Nutzung der Sandbox durch den Lizenznehmer ergeben. Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, (i) Material zu senden oder zu speichern, das Softwareviren, Würmer, trojanische Pferde oder andere schädliche Computercodes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme auf der Sandbox enthält; (ii) die Integrität oder Leistung der Sandbox oder der darin enthaltenen Daten zu stören oder zu unterbrechen; oder (iii) zu versuchen, unbefugten Zugriff auf die Sandbox oder die damit verbundenen Systeme oder Netzwerke zu erlangen.
- Laufzeit, Beendigung und Änderungen: Die unter diesem Vertrag gewährten Lizenzen enden (i) wenn der Lizenznehmer die hierin festgelegten Bedingungen nicht einhält, oder (ii) wie in dem maßgeblichen Vertrag (falls vorhanden) festgelegt, oder (iii) wenn der maßgebliche Vertrag (falls vorhanden) gekündigt wurde, mit der Maßgabe, dass eine solche Beendigung der Lizenz keine Auswirkungen auf Unterlizenzen für die Software des Lizenznehmers hat, die der Lizenznehmer zuvor ordnungsgemäß gewährt hat und für die der Lizenznehmer alle in einem maßgeblichen Vertrag geforderten Zahlungen geleistet hat. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, bei Beendigung der Lizenz alle Kopien der SOFTWARE, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Lizenznehmers befinden, einschließlich aller Ableitungen davon, zu vernichten. Alle Bestimmungen dieses Vertrages, mit Ausnahme von Abschnitt 3a, bleiben auch nach einer solchen Kündigung bestehen.
- Entschädigung: Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Vidyo keinerlei Haftung für jegliche Nutzung der SOFTWARE durch den Lizenznehmer übernimmt. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, Vidyo und alle seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen oder Vertreter zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Haftungen und anderen Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die sich aus seinen Aktivitäten im Rahmen dieses Vertrags oder aus einem Verstoß gegen die Bedingungen dieses Vertrags ergeben, einschließlich der Nutzung der SOFTWARE durch den Lizenznehmer oder einer vom Lizenznehmer erlaubten Nutzung der SOFTWARE oder der Software des Lizenznehmers.
- Beschränkungen der Garantien und der Haftung: DIE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GARANTIEN BEREITGESTELLT. IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG LEHNT VIDYO JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG AB, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM.SOWEIT ES DAS GELTENDE RECHT ZULÄSST, HAFTET VIDYO NICHT FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN, NUTZUNGSAUSFALL, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, DATENVERLUST ODER ANDERE INDIREKTE, SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE DURCH DEN LIZENZNEHMER ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, PRODUKTHAFTUNG ODER ANDEREN GRÜNDEN BERUHEN. DA EINIGE GERICHTSBARKEITEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR FOLGE- ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN NICHT ZULASSEN, GILT DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR DEN LIZENZNEHMER. JEGLICHE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, MÜSSEN INNERHALB EINES (1) JAHRES NACH EINTRITT DES EREIGNISSES, DAS DEN ANSPRUCH AUSLÖST, GELTEND GEMACHT WERDEN.
VIDYOS HAFTUNG, DIE SICH AUS DER IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN SOFTWARE ERGIBT, ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN NIEDRIGEREN BETRAG ZWISCHEN DEM VOM LIZENZNEHMER FÜR DIE SOFTWARE BEZAHLTEN BETRAG UND US$50.000.
DIE VORSTEHENDEN EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG, UNABHÄNGIG DAVON, OB VIDYO AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE UND UNABHÄNGIG DAVON, OB EIN RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.
- Staatliche Nutzung: Wenn der Lizenznehmer Teil einer Behörde, eines Ministeriums oder einer anderen Einrichtung der Regierung der Vereinigten Staaten ("Regierung") ist, sind die Nutzung, Vervielfältigung, Reproduktion, Freigabe, Änderung, Offenlegung oder Übertragung der SOFTWARE in Übereinstimmung mit den Federal Acquisition Regulations, wie sie für zivile Behörden gelten, und der Defense Federal Acquisition Regulation Supplement, wie sie für militärische Behörden gelten, eingeschränkt. Die SOFTWARE ist ein "kommerzieller Gegenstand", bestehend aus "kommerzieller Computersoftware" und "kommerzieller Computersoftware-Dokumentation", wie diese Begriffe in FAR (48 C.F.R.) 2.101 und FAR 12.212 definiert und verwendet werden. In Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen unterliegt die Nutzung der SOFTWARE durch die Regierung ausschließlich den Bestimmungen dieser Vereinbarung, mit Ausnahme von Bestimmungen, die gegen Bundesrecht verstoßen, die aus dieser Vereinbarung herausgelesen werden, ohne die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung zu beeinträchtigen.
- Exportkontrollen: Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die SOFTWARE einschließlich der lizenzierten Software, in der sie enthalten ist, zu exportieren oder zu reexportieren, ohne zuvor die entsprechenden Exportlizenzen der Vereinigten Staaten oder ausländischer Regierungen eingeholt zu haben. Der Lizenznehmer wird die SOFTWARE oder solche Lizenzsoftware nicht in ein Land oder eine Person oder Körperschaft exportieren, in das/die der Export durch die Vereinigten Staaten von Amerika verboten ist, oder in ein Land, das nicht Mitglied des Welturheberrechtsabkommens oder der Berner Übereinkunft ist (ein "Mitgliedsland"); vorausgesetzt, dass ein Export in ein Mitgliedsland nur dann zulässig ist, wenn dieses Mitgliedsland den Urheberrechtsschutz für Software anerkennt.
- Andere Begriffe: Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen des Staates New Jersey und der Vereinigten Staaten von Amerika, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Der Lizenznehmer darf keinen Teil dieses Vertrags ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Vidyo abtreten. Jeder Versuch einer Abtretung durch den Lizenznehmer (einschließlich, ohne Einschränkung, kraft Gesetzes, Fusion, Reorganisation oder als Ergebnis einer Übernahme oder eines Kontrollwechsels, an dem der Lizenznehmer beteiligt ist) ohne Zustimmung ist nichtig. Mit Ausnahme der Bestimmungen in Abschnitt 2 stellt dieser Vertrag die gesamte Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und Vidyo in Bezug auf die SOFTWARE dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Mitteilungen, Absprachen und Vereinbarungen in Bezug auf diese. Jeder Verzicht auf diesen Vertrag muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Falls eine Bestimmung dieses Vertrags für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig und durchsetzbar, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Audit und Verifizierung: Während der Laufzeit dieses Vertrags und für zwei (2) Jahre danach werden Sie vollständige und genaue Aufzeichnungen in Bezug auf die Software und Ihre Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags (einschließlich Ihrer Vertriebsaktivitäten, falls zutreffend) führen. Nach einer Vorankündigung von mindestens zehn (10) Tagen gestatten Sie Vidyo oder seinen Vertretern, auf Kosten von Vidyo (außer wie hierin vorgesehen), Ihre physischen und elektronischen Aufzeichnungen während Ihrer regulären Geschäftszeiten zu prüfen und zu kopieren, und Sie werden in angemessener Weise mit Vidyo bei der Prüfung dieser Aufzeichnungen kooperieren (z. B. durch Bereitstellung von Konfigurationsprotokolldateien auf Anfrage), und zwar ausschließlich zu dem Zweck und nur in dem Umfang, der vernünftigerweise notwendig ist, um Ihre Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags zu überprüfen. Wenn eine solche von Vidyo oder seinen Vertretern durchgeführte Prüfung eine wesentliche Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags feststellt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, fehlende Gebühren an Vidyo), dann sind Sie, zusätzlich zu allen Rechtsmitteln oder gerechten Entschädigungen, die Vidyo zur Verfügung stehen, für alle Ausgaben verantwortlich, die Vidyo für eine solche Prüfung entstehen.
- Änderungen: Vidyo behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen, mit oder ohne Vorankündigung, die SOFTWARE jederzeit zu ändern, zu modifizieren oder zu aktualisieren, zusätzliche Einschränkungen oder Begrenzungen aufzuerlegen oder die für die gesamte SOFTWARE oder einen Teil davon erhobenen Gebühren zu ändern, zu modifizieren oder zu aktualisieren. Vidyo behält sich auch das Recht vor, die Bedingungen dieses Vertrags jederzeit zu ändern, zu modifizieren oder zu aktualisieren. Wenn Vidyo die Bedingungen dieser Vereinbarung überarbeitet, wird Vidyo die überarbeitete Vereinbarung auf dem Vidyo-Entwicklerportal veröffentlichen, und der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, durch diese Veröffentlichung über alle Änderungen informiert zu werden. Falls gesetzlich vorgeschrieben, wird Vidyo den Lizenznehmer auch über Änderungen informieren. Wenn der Lizenznehmer den Änderungen nicht zustimmt, muss der Lizenznehmer die Nutzung der SOFTWARE einstellen und das Vidyo-Produkt aus dem entsprechenden Produkt oder Dienst des Lizenznehmers entfernen. Die fortgesetzte Nutzung der SOFTWARE durch den Lizenznehmer oder die Nutzung des Vidyo-Produkts in seinen Produkten oder Diensten nach der Veröffentlichung der überarbeiteten Vereinbarung bedeutet, dass der Lizenznehmer die neue Vereinbarung akzeptiert hat.