Software-Lizenzvertrag für On-Premise-Software

  1. DEFINITIONEN

    1. "Vertrauliche Informationen" haben die Bedeutung, die ihnen in der von den Parteien unterzeichneten gegenseitigen Geheimhaltungsvereinbarung zugewiesen wird;
    2. "Gleichzeitige Benutzer" bezeichnet die Anzahl der einzelnen Benutzer, die zu einem beliebigen Zeitpunkt bei einem einzelnen Vidyo-Software-System angemeldet sind;
    3. "Vorhandenes System des Kunden" bezeichnet die Computerausrüstung des Kunden, die zugehörige Software, Peripheriegeräte und Telefoniegeräte, die mit der Software und der kundenspezifischen Entwicklung koexistieren;
    4. "Lieferung" bedeutet die Bereitstellung von Produkten für den Kunden zum elektronischen Download oder die physische Lieferung an den Kunden;
    5. Der Begriff "Hardware" umfasst unter anderem Server, Peripheriegeräte, Telefonkarten, Betriebssystemsoftware und die dazugehörige Dokumentation;
    6. "Wartungs- und Unterstützungsdienste" ist der Sammelbegriff für Software-Unterstützungsdienste, Systemzertifizierungen und -rezertifizierungen, Software-Updates und -Upgrades und andere ähnliche Dienste, die im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellt werden;
    7. "Dauerlizenz" bedeutet eine Softwarelizenz, die dem Partner das Recht gibt, die Software auf unbestimmte Zeit zu nutzen;
    8. "POF" bezeichnet das Produktbestellformular;
    9. "Datenschutzrichtlinie" Die Datenschutzrichtlinie von Vidyo finden Sie unter https://www.enghousevideo.com/privacy-policy.
    10. "Produkte" bezieht sich insgesamt auf Software und Hardware, die über Vidyo erworben wurden;
    11. "Software" bezeichnet die kollektive Bezugnahme auf die firmeneigene Software von Vidyo und jegliche firmeneigene Software von Drittanbietern, die Vidyo an den Kunden weiterverkaufen kann und deren Endbenutzer-Lizenzbedingungen nicht anderweitig enthalten sind und durch Bezugnahme als anwendbar aufgenommen werden. Die Software umfasst alle Produktdokumentationen und alle Upgrades, Aktualisierungen, neue Versionen oder andere Änderungen daran, die von Vidyo nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit allgemein verfügbar gemacht werden. Die Software umfasst nicht die kundenspezifische Entwicklung;
    12. "Softwarelizenz" hat die Bedeutung, die ihr in Abschnitt 2.1 zugeschrieben wird;
    13. "Laufzeitlizenz" bedeutet eine zeitlich begrenzte Softwarelizenz, die den Partner nur für eine bestimmte Dauer zur Nutzung berechtigt.
  2. SOFTWARE-LIZENZBESTIMMUNGEN UND -BEDINGUNGEN

    1. Dem Kunden eingeräumte Rechte: Vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags durch den Kunden gewährt Vidyo dem Kunden eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare Lizenz auf einer "unbefristeten oder befristeten Lizenz", wie in der entsprechenden POF definiert, um die Software in Objektcodeform an dem in der POF angegebenen Ort zu installieren, zu verwenden und auszuführen, was vom Kunden von Zeit zu Zeit nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an Vidyo geändert werden kann, eine solche Softwarelizenz ist auf den/die Standort(e), die Anzahl der Sitze, gleichzeitigen Benutzer, Agenten, Clients, Server, Ports, Geräte, verwalteten Anwendungen und/oder Kopien, die auf die erhaltene Software zutreffen, beschränkt, wobei die Anzahl der Lizenzen, die im POF angegeben ist, nicht überschritten werden darf. Das Recht des Kunden, die Software zu nutzen, ist an den Erwerb von Wartungs- und Supportleistungen durch den Kunden geknüpft. Die Softwarelizenz tritt mit der Lieferung der Software in Kraft und bleibt in Kraft, sofern sie nicht gemäß Abschnitt 12 dieser Vereinbarung gekündigt wird. Dieses Recht schließt nicht die Erlaubnis ein, Unterlizenzen zu vergeben oder solche Rechte anderweitig zu übertragen. Der Kunde darf eine (1) Kopie der Software nur für nicht-produktive Sicherungs- und Archivierungszwecke anfertigen, vorausgesetzt, dass er die Eigentumslegende und die Urheberrechte von Vidyo auf der Kopie beibehält oder anbringt. Darüber hinaus darf der Kunde mehrere Kopien der Systemdokumentation anfertigen, mit Ausnahme von Schulungshandbüchern und -materialien, vorausgesetzt, dass diese nur für den internen Gebrauch bestimmt sind. Der Kunde darf die gemäß diesem Vertrag bereitgestellte Softwarelizenz nicht zurückentwickeln, disassemblieren oder anderweitig übersetzen. Vidyo oder eine dritte Partei, die die Softwarelizenz besitzt, behält das ausschließliche Eigentum und alle Rechte an der Software. Der Kunde erkennt an, dass die Software und die Dokumentation das Eigentum von Vidyo sind und dass das einzige Recht, das der Kunde an der Software erhält, das Nutzungsrecht gemäß den Bedingungen dieses Vertrags ist. Um Vidyo bei der Erfüllung seiner Pflichten im Rahmen dieses Vertrags zu unterstützen, um jegliche Lizenzberichtsanforderungen des Kunden zu überprüfen und um seine Eigentumsrechte weiter zu schützen, behält sich Vidyo das Recht vor, elektronisch zu bestätigen, dass die Softwarelizenzen in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und in der von Vidyo gekauften Menge verwendet werden.
    2. Mit dem Gesetz übereinstimmen: Alle Softwarelizenzen und Dokumentationen, die im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellt werden, werden mit eingeschränkten Rechten bereitgestellt. Jegliche Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch oder für eine Regierungsbehörde unterliegt den eingeschränkten Rechten, die für kommerzielle Computersoftware gemäß allen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen bzw. den eingeschränkten Rechten für kommerzielle Software gelten. In Übereinstimmung mit dem Vorstehenden werden die gesamte Software und die Softwarelizenz von Dritten sowie die kommerzielle Computerdokumentation an staatliche Endnutzer nur als kommerzielle Gegenstände und nur mit den Rechten lizenziert, die allen anderen Endnutzern gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen gewährt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software, die von Dritten lizenzierte Software oder die Dokumentation zu nutzen oder zu exportieren, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig. Insbesondere, aber ohne Einschränkung, dürfen die Software oder die Dokumentation nicht in ein mit einem US-Embargo belegtes Land exportiert werden.
    3. Software-Titel: Dem Kunden wird kein Eigentumsrecht an der Software oder einem ihrer Teile, den darin enthaltenen Informationen oder den darin enthaltenen Rechten, wie Patenten, Urheberrechten und Geschäftsgeheimnissen, übertragen. Jede Bezugnahme auf "Verkauf" oder "Kauf" der Software gilt als "Lizenz zu den in diesem Vertrag enthaltenen Bedingungen". Vidyo betrachtet die in der Vidyo-Software enthaltenen Informationen, die sich im Besitz von Vidyo befinden oder von Vidyo erstellt wurden, als Geschäftsgeheimnisse von Vidyo und alle Softwarelizenzen von Drittanbietern, die Vidyo an den Kunden weiterverkaufen kann, als Geschäftsgeheimnisse eines solchen Drittanbieter-Lizenzgebers. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Software als vertrauliche Informationen zu behandeln und den gleichen Grad an Sorgfalt anzuwenden, den der Kunde zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen anwendet. Außer wie hierin dargelegt oder wie von Vidyo schriftlich gestattet, wird der Kunde nicht: (i) die Software oder Teile oder Kopien davon an Dritte weitergeben, übertragen oder anderweitig verfügbar machen oder (ii) die Software ganz oder teilweise zurückentwickeln, zurückkompilieren oder zurückassemblieren. Der Kunde wird die Software nicht modifizieren, anpassen, übersetzen oder anderweitig verändern. Ungeachtet des vorherigen Satzes darf der Kunde die Software so konfigurieren, dass sie seinen Bedürfnissen und Benutzerpräferenzen entspricht.
    4. Software von Drittanbietern: Einige Software von Drittanbietern (einschließlich einiger eingebetteter Software) werden ausschließlich gemäß ausdrücklichen Endbenutzer-Lizenzbedingungen ("Drittanbieter-EULA") lizenziert. Soweit zutreffend, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, an diese Endbenutzerbestimmungen bzw. an die entsprechenden Drittanbieter-EULA-Bestimmungen gebunden zu sein. Softwarelizenzen von Drittanbietern, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden und die nicht ausdrücklich in den Drittanbieter-EULA-Bestimmungen vorgesehen sind, werden dem Kunden gemäß den Bedingungen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt. Alle Produkte von Drittanbietern sind ausschließlich für die Verwendung in Verbindung mit der bestimmten Software, die vom Lizenzgeber zur Verwendung damit vorgesehen ist, oder mit der Vidyo das Produkt des Drittanbieters zur Verfügung stellt, beschränkt und dürfen nicht mit anderen Produkten oder auf einer eigenständigen Basis verwendet werden.
  3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, KREDITBEDINGUNGEN, ÄNDERUNGSAUFTRÄGE UND STEUERN

    1. Zahlungsbedingungen: Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto fällig. Die Preise und Lizenzgebühren für Produkte und Services, die im Rahmen dieses Vertrags bestellt werden, werden auf einer POF deutlich gekennzeichnet. Alle Überweisungen müssen per elektronischer Überweisung an die Bank von Vidyo erfolgen, wobei der Kunde per E-Mail über die Zahlung benachrichtigt werden muss:
      1. Die Produkte -100% werden bei Lieferung einschließlich Versand- und Versicherungskosten in Rechnung gestellt.
      2. Wartung und Support Services - Die Gebühren für Wartung und Support Services werden 100% zusammen mit den Produktgebühren in Rechnung gestellt.
      3. Professionelle Dienstleistungen - 50% werden im Voraus in Rechnung gestellt, der Rest nach Zeit und Material.
    2. Kreditbedingungen: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Vidyo Zinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5%) pro Monat auf den unbezahlten Restbetrag nach dem/den oben genannten Fälligkeitsdatum(en) zu zahlen. Vidyo behält sich das Recht vor, Dritte mit der Eintreibung von überfälligen Rechnungen zu beauftragen, und alle mit solchen Eintreibungen verbundenen Kosten werden vom Kunden bezahlt.
    3. Steuern: Die Preise und Lizenzgebühren verstehen sich exklusive aller Verkaufs-, Nutzungs-, Exportzölle oder anderer ähnlicher Steuern, wie auch immer bezeichnet oder erhoben, die auf den Verkauf, die Lizenzierung, die Lieferung oder die Nutzung der Produkte erhoben werden. Der Kunde zahlt alle Steuern, die Vidyo möglicherweise erheben oder an Vidyo zahlen muss. Steuerbefreiungsbescheinigungen sollten zum Zeitpunkt der ersten Bestellung eingereicht werden und müssen jährlich aktualisiert werden. Wenn eine Steuerbehörde feststellt, dass bestimmte Artikel, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung geliefert werden, steuerpflichtig sind, wird der Kunde Vidyo diese Steuern erstatten.
    4. Ausgaben: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Vidyo die tatsächlichen, angemessenen Reisekosten und Auslagen zu erstatten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Versand von Software oder Hardware oder jeglicher Dokumentationen oder die Bereitstellung von Zertifizierungen für kundeneigene Hardware oder Integrationen Dritter, die bei der Erbringung der Services anfallen. Alle diese zusätzlichen Beträge, die der Kunde an Vidyo zu zahlen hat, sind bei Erhalt der Rechnung fällig.
    5. Rechtsstreitigkeiten: Beanstandungen von in Rechnung gestellten Artikeln müssen innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt der Rechnung beim Kunden schriftlich eingehen. Die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags, mit Ausnahme der strittigen Posten, wird gemäß den Rechnungsbedingungen fällig. Vidyo wird sich in angemessener Weise bemühen, auf jeden strittigen Punkt innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung über den Streitfall zu reagieren. Sobald die Streitigkeit beigelegt ist, wird die Rechnung innerhalb von zehn (10) Tagen bezahlt.
    6. Währung: Die Zahlung für Produkte, die im Rahmen dieses Vertrags bestellt wurden, ist innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum in US-amerikanischen oder kanadischen Dollars fällig und zahlbar, wie in der POF angegeben. Jegliche Währungsumrechnungskosten, die mit dem Erhalt von US-Dollars durch Vidyo als Zahlung im Rahmen dieses Vertrags verbunden sind, werden vollständig vom Kunden getragen, so dass Vidyo die vollständige Zahlung erhält, wie auf dem entsprechenden Bestellschein angegeben.
    7. Erneuerungsgebühren für Wartungs- und Unterstützungsdienste: Vidyo stellt dem Kunden ungefähr sechzig (60) Tage vor jeder Wartungsverlängerung eine Rechnung. Vidyo wird keine Wartungs- und Support-Services bereitstellen, wenn nicht alle fälligen Beträge für die Laufzeit bezahlt wurden. Vidyo behält sich das Recht vor, die Gebühren, die für Wartungs- und Supportservices berechnet werden, bei einer Verlängerung anzupassen. Die Gebühren für Wartungs- und Support-Services für zusätzliche Bestellungen werden anteilig in Rechnung gestellt, so dass die Zusatzbestellung mit der Verlängerungsfrist der Wartung des Kunden übereinstimmt. Für die Stornierung oder Beendigung von Wartungs- und Supportleistungen werden dem Kunden keine Rückerstattungen oder Gutschriften gewährt.
    8. Zahlungsverpflichtung: Die Verpflichtung von Vidyo zur Lieferung von Software und zur Bereitstellung von Support im Rahmen dieses Vertrags unterliegt
      die Einhaltung aller Zahlungsbedingungen durch den Kunden, die von Zeit zu Zeit im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden können, oder für einen
      bestimmte Bestellung. Vidyo kann ohne Haftung und jederzeit, nachdem der Kunde diese Bestimmungen nicht eingehalten hat
      Zahlungsbedingungen zu ändern, Lizenzen zu deaktivieren, die Lieferung zusätzlicher Software oder die Erbringung von Dienstleistungen oder Support zu verzögern oder auszusetzen,
      oder die vollständige Zahlung mit der entsprechenden Bestellung vor der Lieferung verlangen. Versäumt der Kunde die Zahlung der Wartungs- und
      Support-Gebühren führen zum Entzug des Zugriffs auf die Vidyo-Software; der Zugriff wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Kunde
      alle ausstehenden Rechnungen bezahlt und beglichen.
  4. AUFTRÄGE, POF & ANNAHME

    1. Bestellungen: Jede Kundenbestellung unterliegt diesem Vertrag und enthält Angaben zu Installationsort, Menge und Beschreibung der zu liefernden Produkte. Die Bestellung wird mit einem POF aufgegeben. Jedes von beiden Parteien unterzeichnete POF stellt eine verbindliche Verpflichtung des Kunden dar, die darin angegebenen Produkte, Wartungs- und Supportleistungen zu akzeptieren.
    2. Produkte: Die Annahme des Produkts erfolgt bei elektronischer Lieferung der Lizenzen. Wenn Vidyo es für angemessen hält, erklärt sich der Kunde bereit, Teillieferungen des Produkts zu akzeptieren.
    3. Dienstleistungen: Jeder Bestellung, die Dienstleistungen enthält, wird eine Leistungsbeschreibung beigefügt. Die Leistungsbeschreibung enthält den Umfang, den Preis und die Parameter des Anwendungsauftrags. Alle in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen gelten nur für den entsprechenden Auftrag und haben Vorrang vor den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung.
  5. LIEFERUNG, EIGENTUM, VERLUSTRISIKO UND SICHERHEITSINTERESSE

    1. Produkte: Die Bereitstellung von Produkten für den Kunden zum elektronischen Download gilt als Lieferung. Falls erforderlich, versendet Vidyo die Produkte jedoch so bald wie möglich nach Erhalt eines POF per Spediteur an den Kunden. Der Kunde erstattet alle von Vidyo gezahlten physischen Transportkosten. Das Eigentum und das Verlustrisiko für die Produkte gehen auf den Kunden über, wenn Vidyo die Produkte an den Spediteur liefert. Vidyo haftet nicht für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Lieferung oder einer anderen Leistung aufgrund von Ursachen, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen.
    2. Hardware: Vidyo behält ein Sicherungsrecht an der gesamten über Vidyo gekauften Hardware und allen Ergänzungen, Ersetzungen und Erlösen davon sowie an allen Medien, auf denen die Vidyo-Software gespeichert ist, um die Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu sichern. Dieses Sicherungsrecht bleibt bestehen, bis die Zahlungsverpflichtungen des Kunden in Bezug auf diese Hardware und Software vollständig erfüllt sind. Vidyo kann diesen Vertrag oder Finanzierungserklärungen gemäß dem Uniform Commercial Code oder anderen anwendbaren Gesetzen einreichen, um das Sicherungsrecht von Vidyo zu belegen oder zu vervollkommnen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle zusätzlichen Instrumente zu unterzeichnen, die Vidyo nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung durch Vidyo für notwendig hält, um ein solches Sicherungsrecht zu vervollständigen. Vidyo ist berechtigt, vom Kunden alle angemessenen Kosten und Ausgaben von Vidyo (einschließlich Gerichtskosten und angemessener Anwaltsgebühren) bei der Durchsetzung seiner Rechte auf Zahlung oder seines Sicherheitsinteresses unter diesem Vertrag zurückzufordern. Alle einmaligen oder fortlaufenden Zertifizierungen, die für die Hardware des Kunden oder für den Kunden 3rd Software von Drittanbietern geht zu Lasten des Kunden und wird 50% bei Beginn des Zertifizierungsprozesses und 50% nach Abschluss der Zertifizierung in Rechnung gestellt.
  6. INSTALLATION

    1. Installationsdienste: Der Kunde kann von Vidyo Installationsdienste für alle bestellten Produkte erwerben. Als Bedingung für eine solche Installation muss der Kunde Vidyo angemessenen Zugang zum Installationsort gewähren, den Installationsort gemäß den Spezifikationen von Vidyo für die Standortvorbereitung vorbereiten und die gelieferten Produkte bis zum Installationsdatum am Standort lagern.
    2. Verantwortung für den Kunden: Der Kunde wird einen sachkundigen Vertreter benennen, der als Projektleiter fungiert, um Informationen zu liefern, Fragen zu beantworten und Entscheidungen im Namen des Kunden zu treffen. Der Kunde ist für die Anschaffung aller Peripheriegeräte wie NT1, PCs und Drucker sowie für die anfänglichen und wiederkehrenden Kosten der Netzwerkdienste verantwortlich. Der Kunde ist für die Installation aller lokalen Netzwerke, Host-Computer und Telefonsysteme verantwortlich, die zur Unterstützung der Installation erforderlich sind. Vor der Installation ist der Kunde verantwortlich für die Bereitstellung: (i) einer ausgefüllten und genauen Checkliste zur Standortvorbereitung; und (ii) einer stabilen Betriebsumgebung (Netzwerk, Host-Computer, Server, Telefonsystem usw.). In keinem Fall haftet Vidyo für Ausfälle oder Verzögerungen, die durch Ereignisse außerhalb der Kontrolle von Vidyo verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Versäumnis des Kunden, Vidyo die notwendigen Informationen zur Erfüllung dieses Vertrags und/oder eine ausgefüllte Standortvorbereitungs-Checkliste zur Verfügung zu stellen, oder Ausfälle oder Ersetzungen des bestehenden Systems des Kunden.
    3. Verzögerungs: Die Fertigstellung und/oder Lieferung bestimmter im POF festgelegter Punkte durch Vidyo hängt von der rechtzeitigen Lieferung und/oder Fertigstellung einer Reihe von Zwischenschritten durch andere vom Kunden beauftragte Drittanbieter und/oder Auftragnehmer ab. Der Kunde wird sich nach besten Kräften bemühen, sicherzustellen, dass er die im Projektplan festgelegten Zeitpläne einhält und seine Drittanbieter und/oder Auftragnehmer dazu veranlasst, dies zu tun.
  7. AUSBILDUNG

    1. Der Kunde kann die Anmeldung zu einem Schulungskurs stornieren oder verschieben, indem er Vidyo mindestens zehn (10) Werktage vor Beginn des Kurstermins schriftlich benachrichtigt. Wenn der Kunde Schulungskurse und/oder Beratungsdienste erwirbt, hat der Kunde bis zu sechs (6) Monate ab dem Datum der POF Zeit, um die Dienste zu planen und abzuschließen. Für den Fall, dass der Kunde dies ohne Verschulden von Vidyo nicht tut, werden alle Gebühren, die für solche Kurse gezahlt wurden, nicht zurückerstattet. Der Kunde ist für alle Ausgaben verantwortlich, die seinen Mitarbeitern in Verbindung mit dieser Schulung entstehen, einschließlich der Kursgebühren und möglicher Reisekosten. Vidyo wird dem Kunden die Kosten auf Anfrage mitteilen.
  8. GARANTIE- UND WARTUNGSRICHTLINIEN

    1. Eingeschränkte Software-Garantie: Vidyo garantiert für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab Lieferdatum, dass die Vidyo-Software im Wesentlichen den veröffentlichten Spezifikationen entspricht, die zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Lieferung gelten. Die einzige Verpflichtung und Haftung von Vidyo im Rahmen dieser Garantie besteht darin, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um eine solche Nichtkonformität zu beheben, die Vidyo innerhalb des Garantiezeitraums schriftlich mitgeteilt wird. Für den Fall, dass der Kunde das Produkt und die Dienstleistungen auf demselben POF erwirbt, verschiebt Vidyo den Beginn der Produktgarantiezeit so, dass er mit der Garantiezeit der Dienstleistungen übereinstimmt.
    2. Eingeschränkte Hardware-Garantie:
      1. Vidyo garantiert, dass der Kunde das Eigentum an der Hardware, die er im Rahmen dieser Vereinbarung erwirbt, frei und unbelastet von allen
        Pfandrechte und Belastungen, außer wie in Abschnitt 6.2 dargelegt. Vidyo garantiert außerdem, dass die gelieferte Hardware
        für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Vertragsabschlusses frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sein wird.
        Lieferung.
      2. Vidyo übernimmt diese Garantie auf der Basis der Rückgabe an den Hersteller in einem autorisierten Vidyo-Garantieservicebereich. Kunde
        die Kosten für die Ersatzartikel zu tragen, wenn die mangelhaften Artikel nicht vollständig und
        ordnungsgemäß verpackt, innerhalb von zehn (10) Tagen ab dem Datum der Lieferung der Ersatzartikel. Vidyos einzige
        Die Verantwortung im Rahmen dieser Garantie besteht nach dem Ermessen von Vidyo in der Reparatur oder dem Austausch einer Komponente, die während der Garantiezeit ausfällt.
        die Garantiezeit aufgrund eines Material- und Verarbeitungsfehlers.
    3. Gewährleistungsausschluss: SOFERN IN DIESEM ABSCHNITT NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS ANGEGEBEN, WERDEN DIE PRODUKTE VON VIDYO BEREITGESTELLT UND VOM KUNDEN "SO WIE SIE SIND" AKZEPTIERT, UND VIDYO GIBT DEM KUNDEN KEINE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE ODER DIE LEISTUNG ODER DIE ERGEBNISSE DER NUTZUNG DERSELBEN. OHNE DAS VORSTEHENDE EINZUSCHRÄNKEN, GARANTIERT VIDYO NICHT, DASS DIE PRODUKTE ODER IHR BETRIEB FEHLERFREI ODER UNUNTERBROCHEN SIND ODER DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRECHEN ODER ENTSPRECHEN WERDEN, UND VIDYO GIBT KEINE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE MARKTGÄNGIGKEIT, DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE DURCH HANDELSBRAUCH, GESCHÄFTSVERLAUF ODER LEISTUNGSVERLAUF ENTSTANDEN IST.
      VIDYO GIBT KEINE GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN HINSICHTLICH DER ANGEMESSENHEIT, AUSREICHENDHEIT ODER ANDERER DATEN IN BEZUG AUF DIE EINHALTUNG DES TELEFONISCHEN VERBRAUCHERSCHUTZGESETZES ("TCPA"), VON ENTSCHEIDUNGEN, RICHTLINIEN ODER ANWEISUNGEN DER OFCOM ODER EINER ANDEREN KOMMUNIKATIONSREGULIERUNGSBEHÖRDE IN BEZUG AUF HANDYNUMMERN ODER IN EINER ANDEREN ART UND WEISE ODER FUNKTION. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS ER DIE ALLEINIGE HAFTUNG FÜR DIE EINHALTUNG UND DIE VERHÄNGUNG VON BUSSGELDERN ÜBERNIMMT, DIE VON EINER REGULIERUNGSBEHÖRDE WEGEN VERLETZUNG DES TCPA, DES COMMUNICATIONS ACT 2003, DES DATA PROTECTION ACT 1998, DES ELECTRONIC COMMUNICATIONS ACT 1984 (JEWEILS IN DER GEÄNDERTEN FASSUNG) ODER ANDERER RELEVANTER GESETZGEBUNG VERHÄNGT WERDEN. WENN DER KUNDE OUTBOUND DIALER SOFTWARE ODER DIENSTLEISTUNGEN ERWIRBT, ERKENNEN DIE PARTEIEN AN, DASS SICH DIE HANDYDATEN STÄNDIG ÄNDERN UND DAHER WENIGER ALS 100% FEHLERFREI SIND. DER KUNDE ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS JEDE HANDYWÄSCHE "WIE BESEHEN" UND "WIE VERFÜGBAR" DURCHGEFÜHRT WIRD, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, VOLLSTÄNDIGKEIT, RICHTIGKEIT, LEISTUNG, MARKTGÄNGIGKEIT, AKTUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
    4. Wartungs- und Unterstützungsdienste:
      1. Der Kunde ist verpflichtet, Wartungs- und Supportleistungen zu erwerben, um die Lizenz(en) nutzen zu können. Das Programm für Wartungs- und Supportleistungen ist in Anhang A aufgeführt. Nach dem Kauf von Wartungs- und Supportleistungen beginnt das Recht auf Wartungs- und Supportleistungen an dem Tag/den Tagen, an dem/denen die Produkte geliefert werden.
      2. Die Software-Releases werden auf der Basis von "Load and Leave" oder elektronisch übertragen geliefert.
      3. Software-Releases können neue Features und/oder Funktionalitäten enthalten, deren Lizenzrechte nicht im Preis für die Wartungs- und Supportleistungen enthalten sind. Die Entscheidung des Kunden, optionale, nicht wesentliche neue Features und/oder Funktionen zu aktivieren, wird dem Kunden in Rechnung gestellt, ebenso wie alle Arbeits-, Reise- und Lebenshaltungskosten und andere Kosten, die mit jedem neuen Feature und/oder jeder neuen Funktion verbunden sind, die der Kunde als Teil eines Software-Upgrades erwirbt. Solche Gebühren sind vor Beginn der Arbeiten einvernehmlich zu vereinbaren. Der Kunde ist für den Kauf der erforderlichen Hardware und/oder Software verantwortlich, wenn die neue Version, das neue Merkmal und/oder die neue Funktionalität Upgrades der bestehenden Hardware und/oder Software erfordern.
      4. Vidyo garantiert, dass die Wartungs- und Supportservices auf professionelle Weise und in Übereinstimmung mit angemessenen kommerziellen Standards durchgeführt werden. Der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden bei einer Verletzung dieser Garantie besteht darin, dass Vidyo die Wartungs- und Support-Services unverzüglich und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden in einer Weise durchführt, die dieser Garantie entspricht.
      5. Software-Support, einschließlich Diagnoseroutinen sowie Support-Tools, Testausrüstung und Dokumentation, die von Vidyo für die Zwecke dieses Vertrags bereitgestellt werden können, sind und bleiben zu allen Zeiten das ausschließliche Eigentum von Vidyo und werden vom Kunden als vertrauliche Informationen behandelt.
      6. Der Kunde muss auf seine Kosten an jedem Standort einen VPN-Zugang für den Online-Zugriff bereitstellen.
      7. Es kann Fälle geben, in denen Vidyo zur Fehlersuche und -behebung bei Komponenten des bestehenden Systems des Kunden aufgefordert wird. Diese Services sind nicht durch die Garantie oder die Wartungs- und Support-Services abgedeckt. In diesem Fall wird der Kunde darüber informiert, dass die angeforderten Dienste in Rechnung gestellt werden können, und der Kunde muss alle in Rechnung gestellten Arbeiten vor dem Beginn genehmigen.
      8. Die Wartungs- und Supportservices beziehen sich auf die zwei (2) aktuellsten Softwareversionen und Vidyo übernimmt keine Verantwortung für die Verwendung von überholten, veralteten oder nicht korrigierten Versionen, mit der Ausnahme, dass Vidyo keine Haftung übernimmt, die sich aus seiner Unfähigkeit ergibt, die Abwärtskompatibilität der Vidyo-Software oder -Hardware aufgrund von Änderungen im bestehenden System des Kunden zu gewährleisten, von denen Vidyo vor der Lieferung der Software an den Kunden keine Kenntnis hatte.
    5. Re-Zertifizierung für Support- und Wartungsdienste:
      1. Alle Installations- oder Upgrade-Arbeiten an Vidyo-Produkten werden von zertifizierten Vidyo-Fachleuten durchgeführt, und es ist keine erneute Zertifizierung für Support und Wartung erforderlich.
      2. Vidyo verlangt unter den folgenden Bedingungen eine Neuzertifizierung aller Vidyo-Produkte für Support und Wartung:
        1. Wiederaufnahme der abgelaufenen Unterstützung und Wartung;
        2. Es wurden Änderungen an Vidyo-Produkten mit einem aktiven Wartungsvertrag durch den Kunden und/oder einen Drittanbieter vorgenommen, aber der Kunde und/oder der Drittanbieter ist nicht von Vidyo für das jeweilige Produkt zertifiziert;
        3. Vidyo-Produkte wurden von einer dritten Partei installiert, konfiguriert, aktualisiert, migriert oder verschoben, die nicht für Vidyo-Produkte zertifiziert ist.
      3. Der Re-Zertifizierungsprozess für Support und Wartung für ein beliebiges Vidyo-Produkt erfordert die betriebliche Überprüfung aller Systemfunktionen durch einen zertifizierten Vidyo-Fachmann, der die Funktionstests und technischen Bewertungsprozesse für das jeweilige Produkt durchführt.
      4. Alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Re-Zertifizierung, die vom Vidyo-Kundensupport oder dem Professional Services-Team durchgeführt werden, werden zum angegebenen Stundensatz in Rechnung gestellt.
    6. Ausschlüsse, Beschränkungen und Haftungsausschlüsse:
      1. Die Unterstützung der Produkte durch Vidyo hängt davon ab, dass die folgenden Bedingungen in vollem Umfang erfüllt werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Umgebungsbedingungen, in denen die Produkte und die zugehörigen Peripheriegeräte installiert sind, zu kontrollieren und auf einem Niveau zwischen 40 und 80 Grad Celsius zu halten, wobei die Luftfeuchtigkeit 80% nicht überschreiten darf, und die Geräte dürfen keiner Feuchtigkeit oder korrosiven Gasen oder Materialien ausgesetzt werden. Der Kunde muss außerdem für eine eigene, separat geerdete Steckdose oder einen Serviceanschluss sorgen und darf keine Geräte in unmittelbarer Nähe aufstellen, die Störungen oder Schäden an den Produkten verursachen könnten.
      2. Die in diesem Abschnitt 9 dargelegten Garantien gelten nicht für Defekte, die auf (i) die Verwendung von Geräten, Software oder Schnittstellen, die nicht von Vidyo bereitgestellt wurden, (ii) die Reparatur oder Modifizierung von Produkten ohne die Zustimmung von Vidyo, (iii) Unfall, Vernachlässigung, Missbrauch oder Missbrauch zurückzuführen sind: (i) Verwendung von Geräten, Software oder Schnittstellen, die nicht von Vidyo zur Verfügung gestellt wurden; (ii) Reparatur oder Änderung von Produkten ohne die Genehmigung von Vidyo; (iii) Unfall, Nachlässigkeit, falscher Gebrauch oder Missbrauch; oder (iv) Einwirkung von Bedingungen, die außerhalb des Bereichs der von Vidyo zur Verfügung gestellten Umwelt-, Energie- und Betriebsspezifikationen liegen. Dieser Vertrag deckt keine Ausfälle, Fehler und Probleme in Bezug auf Produkte ab und Vidyo ist nicht dafür verantwortlich, Ausfälle, Fehler und Probleme in Bezug auf Produkte zu korrigieren, die aus einem Umzug, einem Unfall, einer Vernachlässigung, einem Missbrauch, einer Aussetzung an Umgebungsbedingungen, die nicht in diesem Vertrag angegeben sind, oder aus einem Feuer, einer Überschwemmung, einem terroristischen Akt oder einer anderen höheren Gewalt oder aus Ausfällen resultieren, die durch Änderungen im bestehenden System des Kunden verursacht wurden.
      3. Dieser Vertrag deckt keine benutzerdefinierten Anwendungen oder benutzerdefinierte Entwicklungen ab, die vom Kunden oder einem nicht genehmigten Dritten geändert wurden. Für den Fall, dass der Kunde oder ein Dritter Änderungen oder Modifikationen an der benutzerdefinierten Entwicklung vornimmt, die über die Funktionen der normalen Systemverwaltung hinausgehen, wird weiterer Support für die betroffene benutzerdefinierte Entwicklung auf Zeit- und Materialbasis zu Vidyos vorherrschenden Zeit- und Materialtarifen plus Reisekosten und anderen damit verbundenen Kosten bereitgestellt. Der Support wird für den Rest der Laufzeit wieder aufgenommen, wenn Vidyo in der Lage ist, das Problem zu beheben, die betroffene benutzerdefinierte Entwicklung zu stabilisieren oder diese Software in ihren ursprünglichen Zustand zurückzubringen. Die Laufzeit der Wartungs- und Supportservices wird nicht verlängert und der Kunde erhält keine Gutschrift oder Rückerstattung der gezahlten Gebühren für Wartungs- und Supportservices.
  9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

    1. MIT AUSNAHME VON ANGELEGENHEITEN, FÜR DIE EINE BESCHRÄNKUNG UNGESETZLICH WÄRE, IST VIDYO IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR SCHÄDEN, DIE SICH AUS NUTZUNGSAUSFALL ODER VERLUST ODER KORRUPTION VON DATEN, KONTO, GEWINN, VERHANDLUNGEN ODER GESCHÄFTEN, DER UNFÄHIGKEIT, AUF VIDYO-DIENSTE ZUZUGREIFEN, LEISTUNGSVERZÖGERUNGEN, COMPUTERVIREN ODER FÜR STRAFSCHADENSERSATZ, SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER, BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER EINER ANDEREN RECHTSTHEORIE RESULTIEREN. VIDYOS HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS JEGLICHEM GRUND UND UNABHÄNGIG VON DER FORM DER HANDLUNG IST AUF DIE GEBÜHREN BESCHRÄNKT, DIE DER KUNDE IN DEN SECHS (6) MONATEN VOR DEM ANSPRUCH AN VIDYO GEZAHLT HAT ODER ZAHLEN MUSSTE. VIDYO ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR JEGLICHE KUNDENSPEZIFISCHE ENTWICKLUNG. KEINE KLAGE, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER EINER TRANSAKTION UNTER DIESER VEREINBARUNG ERGIBT, DARF VON EINER DER PARTEIEN MEHR ALS DREI (3) MONATE NACH ENTSTEHUNG DES KLAGEGRUNDES ERHOBEN WERDEN, MIT AUSNAHME EINER KLAGE WEGEN NICHTZAHLUNG. DER KUNDE ERKLÄRT, DASS ER DIESEN ABSCHNITT GELESEN UND VERSTANDEN HAT. IM FALLE EINES WIDERSPRUCHS ZWISCHEN DIESEM ABSCHNITT UND EINEM ANDEREN ABSCHNITT DIESER VEREINBARUNG HABEN DIE BESTIMMUNGEN DIESES ABSCHNITTS VORGANG. UM JEDEN ZWEIFEL AUSZUSCHLIESSEN, BLEIBT DIESER ABSCHNITT UNGEACHTET DER KÜNDIGUNG, DER ABLEHNUNG ODER DES AUSLAUFENS DIESER VEREINBARUNG IN VOLLEM UMFANG IN KRAFT UND WIRKSAM.
  10. ENTSCHÄDIGUNG BEI VERSTÖSSEN

    1. Vorbehaltlich der nachstehenden Einschränkungen stellt Vidyo den Kunden von jedem Urteil, einschließlich Kosten und direktem Schadenersatz, frei, das von einem zuständigen Gericht gegen den Kunden gefällt wird und in dem endgültig festgestellt wird, dass die Software ein bestehendes Patent, Warenzeichen, Urheberrecht oder Geschäftsgeheimnis verletzt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Vidyo schriftlich über die Einleitung einer solchen Klage oder eines solchen Verfahrens zu benachrichtigen, volle Befugnisse, Informationen und Unterstützung für die Verteidigung zur Verfügung zu stellen und Vidyo zu erlauben, die Verteidigung auf Anfrage von Vidyo zu übernehmen. Der Kunde stimmt zu, dass Vidyo von seinen Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 11.1 befreit ist, es sei denn, der Kunde benachrichtigt Vidyo von einem solchen Anspruch innerhalb von zehn (10) Tagen nach dessen Erhalt und gibt Vidyo die Befugnis, wie hierin vorgesehen fortzufahren und, auf Kosten von Vidyo (außer wie unten angegeben), gibt Vidyo die relevanten Informationen, die sich zu diesem Zeitpunkt in seinem Besitz befinden, und angemessene Unterstützung für Vidyo, nach Vidyos Ermessen, um einen solchen Anspruch beizulegen und/oder zu verteidigen.
    2. Wenn die Software Gegenstand eines solchen Verletzungsanspruchs wird oder wenn durch ein Urteil festgestellt wird, dass die Software diese verletzt, oder wenn der Verkauf oder die Nutzung der Software untersagt wird, kann Vidyo nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder (a) dem Kunden das Recht verschaffen, die Software weiterhin zu nutzen; (b) die Software durch eine andere geeignete und angemessen gleichwertige Software oder Teile davon ersetzen, so dass die Software nicht mehr verletzend ist; (c) die Software in geeigneter Weise zu modifizieren, so dass die Software nicht mehr verletzend ist, oder (d) wenn es wirtschaftlich nicht vertretbar ist, die in den Punkten (a), (b) oder (c) genannten Maßnahmen zu ergreifen, diesen Vertrag zu kündigen und alle damit verbundenen Lizenzgebühren zu erstatten, die der Kunde zuvor an Vidyo gezahlt hat, vorbehaltlich einer linearen Abschreibung von drei (3) Jahren.
    3. Vidyo haftet nicht für Kompromisse oder Vergleiche, die vom Kunden ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Vidyo geschlossen werden. Darüber hinaus haftet Vidyo nicht für Verluste, Kosten oder Schäden, und der Kunde entschädigt, verteidigt und hält Vidyo schadlos gegenüber jeglichen Ausgaben, Schäden, Kosten oder Verlusten, die sich aus einer Klage oder einem Verfahren ergeben, das auf einem Anspruch basiert, der sich aus (1) der Einhaltung der vom Kunden oder Endbenutzer bereitgestellten Entwürfe, Spezifikationen oder Anweisungen, (2) einer Änderung der Software durch eine andere Partei als Vidyo, (3) der Kombination, dem Betrieb oder der Verwendung der Software mit anderen Produkten, Daten oder Geräten, die nicht von Vidyo bereitgestellt wurden, ergibt; (3) der Kombination, dem Betrieb oder der Verwendung der Software mit anderen Produkten, Daten oder Geräten, die nicht von Vidyo zur Verfügung gestellt wurden; (4) der Verwendung einer veralteten Version der Software, wenn die Verletzung durch die Verwendung einer aktuellen Version der Software, die dem Kunden zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht wurde, vermieden worden wäre; (5) der Verwendung einer solchen Vidyo-Software, um eine Methode oder einen Prozess zu praktizieren, der nicht vollständig innerhalb der Vidyo-Software stattfindet; oder (6) der Verwendung der Software in einer Weise, die nicht in diesem Vertrag vorgesehen ist. Die Lizenz einer Software gemäß diesem Vertrag verleiht dem Endnutzer keine Lizenz unter Patentrechten oder Urheberrechten.
  11. KÜNDIGUNG

    1. Für Verstoß: Die nicht verletzende Partei hat das Recht, diesen Vertrag und alle POF oder Bestellungen im Rahmen dieses Vertrags zu kündigen, wenn die andere Partei eine ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags vernachlässigt oder versäumt, diese zu erfüllen oder einzuhalten, und dieses Versäumnis nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung darüber behoben wird oder dieses Versäumnis nicht behoben werden kann. Vidyo hat das Recht, die Lizenz des Kunden zu kündigen, wenn der Kunde es versäumt, alle erforderlichen Lizenzgebühren zu zahlen, eine Übertragung oder Abtretung einer Lizenz der Software versucht, außer wie hier ausdrücklich erlaubt, oder anderweitig wesentlich gegen diesen Vertrag verstößt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, nach Ablauf der Lizenzdauer oder nach einer ordnungsgemäßen Benachrichtigung über eine solche Beendigung die Software und alle Teile und Kopien davon in allen Formen, teilweise oder vollständig, wie von Vidyo angewiesen zurückzugeben und, falls von Vidyo verlangt, die Rückgabe der Software und aller Kopien davon schriftlich durch einen ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Kunden zu bestätigen.
    2. Zahlungsunfähigkeit: Jede Partei kann diese Vereinbarung oder jede POF jederzeit durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei einen freiwilligen Antrag auf Konkurs oder ein ähnliches Insolvenzverfahren stellt, eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt, einen unfreiwilligen Antrag auf Konkurs oder ein ähnliches Insolvenzverfahren gegen sie gestellt hat oder ein Konkursverwalter für ihr gesamtes Vermögen bestellt oder eine Pfändung vorgenommen wird, sofern ein solcher Antrag nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach der Antragstellung oder Bestellung abgewiesen oder ein solcher Konkursverwalter oder eine solche Pfändung nicht aufgehoben wird.
    3. Fortlaufende Verpflichtungen: Im Falle des Auslaufens oder der Beendigung dieses Abkommens bleiben die Bestimmungen dieses Abkommens, die ihrer Natur nach über das Auslaufen oder die Beendigung dieses Abkommens hinausgehen, so lange in Kraft, bis alle Verpflichtungen erfüllt sind.
  12. ALLGEMEINES

    1. Die Interessen des Kunden an diesem Vertrag sind persönlich und dürfen vom Kunden ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Vidyo nicht abgetreten, übertragen, geteilt oder in irgendeiner Weise aufgeteilt werden. Weder dieser Vertrag noch irgendwelche Rechte unter ihm dürfen vom Kunden ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Vidyo abgetreten werden. Jede Fusion, Konsolidierung oder Änderung der Eigentumsverhältnisse oder des kontrollierenden Stimmrechtsanteils ("Kontrollwechselereignis") des Kunden gilt als Abtretung unter dieser Vereinbarung. Vidyo wird der Abtretung nur zustimmen, wenn der Kunde Vidyo alle fälligen Beträge im Rahmen dieser Vereinbarung bezahlt hat und der Abtretungsempfänger zustimmt, an die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein. Vidyo ist berechtigt, diesen Vertrag und die hierin gewährten Rechte an ein verbundenes Unternehmen, eine Tochtergesellschaft oder einen Rechtsnachfolger von Vidyos Geschäft abzutreten.
    2. Dieses Abkommen unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Delaware unter Ausschluss der Bestimmungen des Kollisionsrechts. Staats- und Bundesgerichte in Delaware sind im Rahmen dieser Vereinbarung ausschließlich zuständig. Für den Fall, dass eine der Vertragsparteien eine Klage oder ein anderes Verfahren zur Durchsetzung von Rechten aus dieser Vereinbarung einleitet, sind der Partei, die in einer solchen Klage oder einem solchen Verfahren obsiegt, alle angemessenen Kosten und Anwaltsgebühren von der anderen Partei zu erstatten.
    3. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach ihrer Beendigung verpflichtet sich jede Partei, ohne die schriftliche Genehmigung der anderen Partei weder direkt noch indirekt um die Dienste einer Person zu werben, sie einzustellen oder anderweitig in Anspruch zu nehmen, die ein Angestellter der anderen Partei ist oder anderweitig von dieser als Berater oder Auftragnehmer eingesetzt wird. Das Vorstehende verbietet nicht das allgemeine Werben um eine Anstellung, das sich nicht speziell an Mitarbeiter der anderen Partei richtet.
    4. Sollte ein zuständiges Gericht eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar erklären, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch in vollem Umfang in Kraft, ohne in irgendeiner Weise beeinträchtigt oder ungültig zu werden, und ein zuständiges Gericht ist befugt, die betroffene Bestimmung zu ändern, um die beabsichtigten Vorteile der Parteien im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang zu erhalten. Das Versäumnis einer Partei, zu irgendeinem Zeitpunkt die Erfüllung einer Bestimmung dieser Vereinbarung von der anderen Partei zu verlangen, beeinträchtigt in keiner Weise das Recht dieser Partei, diese Bestimmung durchzusetzen, noch kann der Verzicht einer Partei auf die Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung als Verzicht auf eine weitere Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung gewertet werden.
    5. Vidyo führt die Aktivitäten im Rahmen dieses Vertrags nur als unabhängiger Auftragnehmer durch, und nichts, was hierin enthalten ist, darf so ausgelegt werden, dass es mit dieser Beziehung oder diesem Status unvereinbar ist. Unter keinen Umständen soll irgendein Personal von Vidyo als Angestellter oder Vertreter des Kunden angesehen werden. Nichts in dieser Vereinbarung soll so ausgelegt werden, dass einer der Parteien das Recht oder die Befugnis eingeräumt wird, Verpflichtungen jeglicher Art für die andere Partei einzugehen, stillschweigend oder anderweitig, ohne vorherige Überprüfung und schriftliche Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt kein Joint Venture, keine Partnerschaft und keine formelle Geschäftsorganisation irgendeiner Art dar und kann auch nicht als solche interpretiert werden.
    6. Die Vereinbarung, die Anlagen, etwaige Anhänge oder die POF (zusammenfassend als "Dokumente" bezeichnet) enthalten die grundlegenden Bestimmungen, die die Beziehung zwischen den Parteien regeln. Bei Unstimmigkeiten, Konflikten oder Fehlern zwischen verschiedenen Bestimmungen der Dokumente gilt folgende Reihenfolge: (i) jede unterzeichnete Änderung; (ii) die Bedingungen dieser Vereinbarung; (iii) die Support- und Wartungsrichtlinie; (iv) die Geheimhaltungsvereinbarung; (v) die entsprechende POF; und (vi) jede andere Anlage.
    7. Höhere Gewalt: Keine der Parteien haftet für Ausfälle oder Verzögerungen (mit Ausnahme von Zahlungsausfällen), die durch Ereignisse außerhalb ihrer Kontrolle verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sabotage, Ausfälle oder Verzögerungen im Transport oder in der Kommunikation, Arbeitskämpfe, Unfälle, Engpässe bei Arbeitskräften, Treibstoff, Rohstoffen oder Ausrüstung, terroristische Handlungen, andere Handlungen oder Untätigkeiten von Dritten oder technische Ausfälle. Sollte Vidyo eine hierin vorgesehene Lieferung aufgrund eines solchen Ereignisses oder Umstandes, der außerhalb seiner eigenen direkten Kontrolle liegt, nicht ausführen, hat Vidyo das Recht, die Lieferung innerhalb eines angemessenen Zeitraums auszuführen, nachdem die Ursache einer solchen Verzögerung beseitigt wurde, und der Kunde ist verpflichtet, die aufgeschobene Lieferung anzunehmen, wobei vereinbart wird, dass bei Auftreten eines solchen Umstandes oder Ereignisses, das außerhalb der direkten Kontrolle von Vidyo liegt, die Zeit für die Lieferung durch Vidyo um die Anzahl der Tage der Verzögerung, die auf einen solchen Umstand oder ein solches Ereignis zurückzuführen ist, verlängert wird.
    8. Hinweis: Alle Mitteilungen, Genehmigungen, Ersuchen, Ermächtigungen, Anweisungen oder sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieses Abkommens werden den Parteien schriftlich an die zu Beginn dieses Abkommens angegebene Adresse übermittelt, nehmen auf dieses Abkommen Bezug und gelten als zugegangen: (i) am Zustellungsdatum, wenn sie per bestätigtem Fax zugestellt werden; (ii) am Zustellungsdatum, wenn sie der Partei, an die sie gerichtet sind, persönlich zugestellt werden; (iii) einen (1) Werktag nach Hinterlegung bei einem kommerziellen Übernachtzusteller mit schriftlicher Empfangsbestätigung oder (iv) drei (3) Werktage nach dem Absendedatum, wenn sie ordnungsgemäß adressiert, mit Rückschein, Porto und Gebühren versehen, per First Class U.US-Post oder einer anderen schnellen Postzustellungsart, für die eine Empfangsbestätigung für das Ausland vorgelegt wird. Jede Partei kann ihre Adresse ändern, indem sie die andere Partei wie hierin vorgesehen schriftlich benachrichtigt.
    9. Ausfuhren: Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Vidyo den Bestimmungen über den Export von Produkten unterliegt, die von den nationalen Regierungsbehörden der verschiedenen Länder, in denen der Anbieter tätig ist, erlassen werden. Unabhängig davon, was der Kunde Vidyo über den endgültigen Bestimmungsort von Produkten, die im Rahmen dieses Vertrags gekauft oder lizenziert wurden, mitteilt, garantiert der Kunde, dass er keine Software oder andere Produkte, die dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt wurden, direkt oder indirekt exportieren wird, ohne vorher eine schriftliche Genehmigung von Vidyo und alle notwendigen Genehmigungen von den zuständigen Regierungsbehörden einzuholen.
    10. Dieser Vertrag und alle relevanten POF enthalten und stellen die gesamte Übereinkunft und Vereinbarung zwischen den Parteien in Verbindung mit und über den Gegenstand dieses Vertrags dar und ersetzen alle früheren und anderen Vereinbarungen und Absprachen zwischen ihnen sowie alle früheren Erklärungen einer Partei zu diesem Gegenstand. Alle Zusicherungen, Garantien, Erklärungen und Wartungs- und Unterstützungsleistungen, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung oder in den entsprechenden POF enthalten sind, haben keine Wirkung. Jede Partei garantiert, dass es keine Zusicherungen, Garantien, Versprechungen, Bedingungen, Verpflichtungen oder Erklärungen gibt, auf die sie sich beim Abschluss dieses Vertrags oder der betreffenden POF verlassen hat und die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag oder den betreffenden POF enthalten sind, und dass keine solchen Zusicherungen, Garantien, Versprechungen, Verpflichtungen, Erklärungen oder sonstigen Bedingungen in diesem Vertrag oder den betreffenden POF implizit enthalten sind, es sei denn, sie sind ausdrücklich in diesem Vertrag oder den betreffenden POF enthalten. Dieser Abschnitt schließt nicht die Haftung einer Partei für Betrug oder arglistige Täuschung oder Verheimlichung oder ein daraus resultierendes Recht auf Rücktritt von dieser Vereinbarung aus.
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